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KINGSTON VERHALTENSKODEX

Kingston Technology Company, Inc. und seine weltweiten Standorte (im Folgenden zusammenfassend als „Kingston“ bezeichnet) verpflichten sich, den Verhaltenskodex der Responsible Business Alliance (RBA) zu übernehmen, der Standards festlegt, um sichere Arbeitsbedingungen, die verantwortungsbewusste, ethische und vor dem Menschenrechten und der Umwelt respektvolle Durchführung der Geschäfte sichergestellt werden. Kingston ist davon überzeugt, dass wir durch die Unterstützung und Umsetzung dieses RBA-Verhaltenskodex (im Folgenden als „dieser Kodex“ bezeichnet) in unseren Geschäftsabläufen die Integrität in allen Bereichen unseres Unternehmens fördern und aufrechterhalten können. Kingston erwartet von seinen Zulieferern, dass sie diesen Kodex, der Standards in den Bereichen Arbeit, Gesundheit und Sicherheit, Umwelt und Geschäftsethik sowie Elemente eines akzeptablen Systems zur Einhaltung dieses Kodex festlegt, anerkennen und umsetzen, und zwar im Einklang mit den in diesem Kodex dargelegten Grundsätzen. Obwohl wir uns bewusst sind, dass die rechtlichen und kulturellen Rahmenbedingungen, in denen Lieferanten weltweit tätig sind, unterschiedlich sein können, legt dieser Kodex die Mindestanforderungen fest, die alle Lieferanten bei ihren Geschäften mit Kingston erfüllen müssen. Die Lieferanten sind verpflichtet, bei der Beurteilung der Leistung durch Kingston anhand dieses Kodex zu kooperieren und Inspektionen zuzulassen, einschließlich Vor-Ort-Inspektionen der Lieferantenstandorte durch Vertreter von Kingston. Lieferanten müssen die für den Nachweis der Einhaltung dieses Kodex erforderliche Dokumentation führen und Kingston auf Anfrage Zugang zu dieser Dokumentation gewähren. Die Lieferanten müssen Kingston-Vertretern im Zusammenhang mit Kontrollbesuchen angemessenen Zugang zu den Produktionsstätten gewähren. Verstöße gegen diesen Kodex durch Kingston-Lieferanten können zur Beendigung des Geschäftsverhältnisses führen, und von den Lieferanten wird erwartet, dass sie zu gegebener Zeit bei Kingstons Leistungsbeurteilung anhand dieses Kodex mitwirken. Dieser Kodex wird gepflegt und aktualisiert, sobald neue Revisionen von RBA veröffentlicht werden.

A. Arbeit

Kingston verpflichtet sich, die Menschenrechte der Arbeitnehmer zu wahren und sie mit Würde zu behandeln. Dies gilt für alle direkten und indirekten Lieferanten, einschließlich Zeitarbeitern, Wanderarbeitern, Studenten, Vertragsarbeitern, Direktangestellten und alle anderen Arten von Arbeitern.

Die Arbeitsnormen sind:

  1. Verbot von Zwangsarbeit

    Zwangsarbeit in jeglicher Form, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Arbeitsverpflichtete (einschließlich Schuldknechtschaft) oder vertragliche Knechtschaft, unfreiwillige oder ausbeuterische Gefängnisarbeit, Sklaverei oder Menschenhandel ist unzulässig. Dazu gehört die Beförderung, Beherbergung, Anwerbung, Versetzung oder der Aufnahme von Personen durch Drohung, Gewalt, Nötigung, Entführung oder Betrug für Arbeit oder Dienstleistungen. Es darf keine unangemessenen Einschränkungen der Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der Einrichtung geben, zusätzlich zu unangemessenen Einschränkungen beim Betreten oder Verlassen der vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Einrichtungen, einschließlich, falls zutreffend, den Schlaf- und Wohnräumen der Arbeitnehmer. Als Teil des Einstellungsprozesses muss allen Arbeitnehmern ein schriftlicher Arbeitsvertrag in ihrer Muttersprache ausgehändigt werden, der eine Beschreibung der Arbeitsbedingungen enthält. Ausländischen Wanderarbeitern muss der schriftliche Arbeitsvertrag ausgehändigt werden, bevor der Arbeitnehmer sein Herkunftsland verlässt, und es darf bei Ankunft im Aufnahmeland keinen Ersatz oder Änderungen im Arbeitsvertrag geben, es sei denn, diese Änderungen werden vorgenommen, um den örtlichen Gesetzen zu entsprechen und gleiche oder bessere Bedingungen zu bieten. Alle Arbeiten müssen freiwillig sein, und es steht den Arbeitnehmern frei, die Arbeit jederzeit zu verlassen oder ihr Arbeitsverhältnis ohne Strafe zu beenden, wenn eine angemessene Benachrichtigung abgegeben wird, die im Arbeitsvertrag klar definiert sein muss. Arbeitgeber, Vertreter und Untervertreter dürfen Identitäts- oder Einwanderungsdokumente, wie z. B. von der Regierung ausgestellte Ausweise, Pässe oder Arbeitserlaubnisse, nicht einbehalten oder anderweitig zerstören, verbergen oder einziehen. Arbeitgeber dürfen nur in dem Fall Unterlagen aufbewahren, wenn diese Aufbewahrung gesetzlich vorgeschrieben ist. In diesem Fall darf den Mitarbeitern zu keinem Zeitpunkt der Zugang zu ihren Dokumenten verwehrt werden. Die Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, Einstellungsgebühren oder andere damit verbundenen Bezahlungen von Vertretern des Arbeitgebers oder Untervertretern zu zahlen. Wenn festgestellt wird, dass solche Aufwendungen von den Arbeitnehmern gezahlt wurden, sind diese Aufwendungen dem Arbeitnehmer zurückzuerstatten.

  2. Junge Arbeitnehmer

    Kinderarbeit darf in keiner Phase der Herstellung eingesetzt werden. Der Begriff „Kind“ bezieht sich auf jede Person, die unter 15 Jahre alt ist, unter dem Alter für den Abschluss der Schulpflicht oder unter dem Mindestalter für die Beschäftigung im Land ist, je nachdem, welches das höchste ist. Kingston implementiert einen geeigneten Mechanismus, um das Alter der Mitarbeiter zu überprüfen. Der Einsatz von legitimen Lernprogrammen am Arbeitsplatz, die alle Gesetze und Vorschriften einhalten, wird unterstützt. Arbeitnehmer unter 18 Jahren (junge Arbeitnehmer) dürfen keine Arbeiten verrichten, die ihre Gesundheit oder Sicherheit gefährden könnten, einschließlich Nachtschichten und Überstunden. Kingston gewährleistet eine ordnungsgemäße Verwaltung für die Auszubildenden durch die ordnungsgemäße Führung der Unterlagen der Auszubildenden, eine strenge Sorgfaltspflicht der Bildungspartner und den Schutz der Rechte der Auszubildenden gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften. Kingston bietet allen Auszubildenden angemessene Unterstützung und Schulung. Wenn es keine lokalen Gesetze gibt, muss der Lohnsatz für Werkstudenten, Praktikanten und Auszubildende mindestens dem Lohnsatz anderer Berufsanfänger entsprechen, die gleiche oder ähnliche Aufgaben erfüllen. Wenn Kinderarbeit identifiziert wird, wird Unterstützung/Abhilfe bereitgestellt.

  3. Arbeitszeiten

    Die Arbeitszeiten dürfen die in den örtlichen Gesetzen festgelegten Höchstgrenzen nicht überschreiten. Darüber hinaus darf eine Arbeitswoche nicht mehr als 60 Stunden pro Woche betragen, einschließlich Überstunden, außer in Notfällen oder Ausnahmesituationen. Alle Überstunden müssen freiwillig geleistet werden. Den Arbeitnehmern wird mindestens ein freier Tag alle sieben Tage zugestanden.

  4. Löhne und Leistungen

    Die den Arbeitnehmern gezahlten Vergütungen müssen mit allen geltenden Lohngesetzen übereinstimmen, einschließlich der Gesetze über Mindestlöhne, Überstunden und gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen. Alle Arbeitnehmer erhalten gleiches Entgelt für gleiche Arbeit und Qualifikation. In Übereinstimmung mit den örtlichen Gesetzen müssen Arbeitnehmer für Überstunden mit einem höheren als dem regulären Stundensatz entlohnt werden. Abzüge vom Lohn als Disziplinarmaßnahme sind nicht zulässig. Für jede Lohnperiode wird den Arbeitnehmern rechtzeitig ein verständlicher Lohnnachweis ausgehändigt, der ausreichende Informationen zur Überprüfung der korrekten Vergütung für die geleistete Arbeit enthält. Jeglicher Einsatz von Zeitarbeit, Entsendung und ausgelagerten Arbeitskräften erfolgt innerhalb der Grenzen der örtlichen Gesetze.

  5. Nicht-Diskriminierung/Nicht-Belästigung/menschliche Behandlung

    Kingston hat sich einem Arbeitsplatz verpflichtet, der frei von Belästigung und unrechtmäßiger Diskriminierung ist. Es darf keine harte oder unmenschliche Behandlung geben, einschließlich Gewalt, geschlechtsspezifischer Gewalt, sexueller Belästigung, sexuellem Missbrauch, körperlicher Bestrafung, geistigem oder körperlichem Zwang, Mobbing, öffentlicher Beschämung oder verbaler Beleidigung von Arbeitnehmern, noch darf die Androhung einer solchen Behandlung erfolgen. Unternehmen dürfen keine Diskriminierung und Belästigung bei Einstellungs- und Beschäftigungspraktiken wie Löhnen, Beförderungen, Belohnungen und Zugang zu Schulungen auf Grund von Rasse, Hautfarbe, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität oder -ausdruck, ethnischer Zugehörigkeit oder nationaler Herkunft, Behinderung, Religion, politischer Zugehörigkeit, Gewerkschaftsmitgliedschaft, abgedecktem Veteranenstatus, geschützten genetischen Daten oder Familienstand ausüben. Disziplinarrichtlinien und -verfahren zur Unterstützung dieser Anforderungen müssen klar definiert und den Arbeitnehmern mitgeteilt werden. Arbeitnehmern sind angemessene Vorkehrungen für religiöse Praktiken und Behinderungen bereitzustellen. Darüber hinaus dürfen Arbeitnehmer oder potenzielle Arbeitnehmer keinen medizinischen Tests, z. B. Schwangerschafts- oder Jungfräulichkeitstests, oder körperlichen Untersuchungen unterzogen werden, die in diskriminierender Weise eingesetzt werden könnten. Dies wurde unter Berücksichtigung des ILO-Übereinkommens über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (Nr. 111) verfasst.

  6. Versammlungsfreiheit und Tarifverhandlungen

    Offene Kommunikation und direktes Engagement zwischen Arbeitnehmern und Management sind die effektivsten Wege zur Lösung von Arbeitsplatz- und Vergütungsfragen. Die Arbeitnehmer bzw. ihre Vertreter müssen in der Lage sein, offen zu kommunizieren und mit der Unternehmensleitung Ideen und Bedenken hinsichtlich der Arbeitsbedingungen und Managementpraktiken auszutauschen, ohne Angst vor Diskriminierung, Repressalien, Einschüchterung oder Belästigung haben zu müssen. In Übereinstimmung mit diesen Grundsätzen respektiert Kingston das Recht aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Gewerkschaften ihrer eigenen Wahl zu gründen und ihnen beizutreten, Tarifverhandlungen zu führen und sich friedlich zu versammeln, sowie das Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sich solcher Aktivitäten zu enthalten. Wenn das Recht auf Versammlungsfreiheit und Tarifverhandlungen durch geltende Gesetze und Vorschriften eingeschränkt ist, müssen die Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, alternative, rechtmäßige Formen der Arbeitnehmervertretung zu wählen und sich diesen anzuschließen.

B. Arbeitssicherheit

Kingston ist sich bewusst, dass ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld nicht nur die Häufigkeit von arbeitsbedingten Verletzungen und Krankheiten minimiert, sondern auch die Qualität der Produkte und Dienstleistungen, die Konsistenz der Produktion sowie die Mitarbeiterbindung und -moral verbessert. Kingston erkennt auch an, dass der kontinuierliche Beitrag der Mitarbeiter und deren andauernde Schulung wesentlich sind, um Arbeitssicherheitsprobleme am Arbeitsplatz zu identifizieren und zu lösen. Anerkannte Managementsysteme wie ISO 45001 und der ILO-Leitfaden für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wurden bei der Erstellung dieses Kodex als Referenz verwendet und können nützliche Quellen für zusätzliche Informationen sein.

Die Arbeitssicherheitsnormen sind:

  1. Arbeitsschutz

    Die potenzielle Exposition der Arbeitnehmer gegenüber Gesundheits- und Sicherheitsrisiken (z B. chemische, elektrische und andere Energiequellen, Feuer, Fahrzeuge und Absturzgefahren) ist zu ermitteln und zu bewerten und mithilfe der Kontrollhierarchie zu mindern. Können Gefahren auf diese Weise nicht angemessen kontrolliert werden, sind den Arbeitnehmern geeignete, gut gewartete persönliche Schutzausrüstungen und Aufklärungsmaterial über die mit diesen Gefahren verbundenen Risiken für sie bereitzustellen. Es sind geschlechtsspezifische Maßnahmen zu ergreifen, z. B. dass schwangere Frauen und stillende Mütter nicht unter Arbeitsbedingungen beschäftigt werden, die für sie oder ihr Kind gefährlich sein könnten, und dass stillenden Müttern angemessene Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden.

  2. Notfallbereitschaft

    Potenzielle Notfallsituationen und -ereignisse müssen identifiziert und bewertet werden, und ihre Auswirkungen müssen durch die Implementierung von Notfallplänen und Reaktionsverfahren, einschließlich Notfallmeldung, Mitarbeiterbenachrichtigung und Evakuierungsverfahren, Mitarbeiterschulungen und Übungen, minimiert werden. Notfallübungen müssen mindestens einmal jährlich oder nach den örtlichen Vorschriften durchgeführt werden, je nachdem, was strenger ist. Notfallpläne müssen auch geeignete Brandmelde- und -unterdrückungsanlagen, freie und ungehinderte Fluchtwege, angemessene Austrittsmöglichkeiten, Kontaktinformationen für Notfallhelfer und Wiederherstellungspläne enthalten. Solche Pläne und Verfahren sollen sich auf die Minimierung von Schäden an Leben, Umwelt und Eigentum konzentrieren.

  3. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

    Es müssen Verfahren und Systeme zur Verhinderung, Verwaltung, Verfolgung und Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vorhanden sein, einschließlich Bestimmungen zur Förderung der Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten durch Arbeitnehmer, zur Klassifizierung und Aufzeichnung von Fällen von Verletzungen und Krankheiten, zur Bereitstellung der erforderlichen medizinischen Behandlung, zur Untersuchung von Fällen und zur Durchführung von Korrekturmaßnahmen zur Beseitigung ihrer Ursachen und zur Erleichterung der Rückkehr der Arbeitnehmer an ihren Arbeitsplatz. Arbeitnehmer dürfen sich aus einer drohenden Gefahr entfernen und nicht zurückkehren, bis die Situation entschärft ist, ohne Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen.

  4. Arbeitshygiene

    Die Exposition der Arbeitnehmer gegenüber chemischen, biologischen und physikalischen Agenzien ist entsprechend der Hierarchie der Kontrollen zu identifizieren, zu bewerten und zu kontrollieren. Wenn potenzielle Gefahren identifiziert wurden, sucht Kingston nach Möglichkeiten, die potenziellen Gefahren zu beseitigen und/oder zu reduzieren. Wenn die Beseitigung oder Verringerung der Gefahren nicht möglich ist, müssen die potenziellen Gefahren durch geeignete konstruktive, technische und administrative Maßnahmen kontrolliert werden. Wenn die Gefahren auf diese Weise nicht angemessen kontrolliert werden können, sind den Arbeitnehmern geeignete, gut gewartete persönliche Schutzausrüstungen kostenlos zur Verfügung zu stellen und von ihnen zu verwenden. Arbeitnehmern ist ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu bieten, das durch eine kontinuierliche, systematische Überwachung der Gesundheit der Arbeitnehmer und des Arbeitsumfelds aufrechterhalten wird. Es ist eine arbeitsmedizinische Überwachung vorzusehen, um routinemäßig zu bewerten, ob die Gesundheit der Arbeitnehmer durch berufsbedingte Expositionen geschädigt wird. Die Arbeitschutzprogramme müssen kontinuierlich sein und Lehrmaterial über die mit Exposition gegenüber Gefahren am Arbeitsplatz verbundenen Risiken enthalten.

  5. Körperlich anstrengende Arbeit

    Die Exposition von Arbeitnehmern gegenüber körperlich anstrengenden Aufgaben, darunter manuelle Materialhandhabung und schweres wiederholtes Heben, langes Stehen und sich hochgradig wiederholende oder kraftaufwändige Montagearbeiten, muss identifiziert, bewertet und kontrolliert werden.

  6. Absicherung von Maschinen

    Produktions- und andere Maschinen sind auf Sicherheitsrisiken zu bewerten. Physikalische Schutzvorrichtungen, Verriegelungen und Barrieren müssen bereitgestellt und ordnungsgemäß gewartet werden, wenn Maschinen ein Verletzungsrisiko für Arbeiter darstellen.

  7. Sanitäre Einrichtungen, Lebensmittel und Wohnen

    Den Arbeitnehmern soll ein einfacher Zugang zu sauberen Toiletten, Trinkwasser und sanitären Einrichtungen für die Zubereitung, Lagerung von und Verpflegung mit Lebensmitteln gewährt werden. Arbeiterwohnheime, die von Kingston, einem Lieferanten oder einem Arbeitsvermittler zur Verfügung gestellt werden, sind sauber und sicher zu halten und mit geeigneten Notausgängen, heißem Wasser zum Baden und Duschen, ausreichender Heizung und Belüftung, individuell gesicherten Unterkünften zur Aufbewahrung persönlicher und wertvoller Gegenstände und angemessenem persönlichen Raum sowie angemessenen Zu- und Ausgangsberechtigungen auszustatten.

  8. Kommunikation zur Arbeitssicherheit

    Kingston stellt Arbeitnehmern angemessene Informationen und Schulungen zur Arbeitssicherheit in der Sprache des Arbeitnehmers oder in einer Sprache, die der Arbeitnehmer versteht, in Bezug auf alle identifizierten Gefahren am Arbeitsplatz zur Verfügung, denen die Arbeitnehmer ausgesetzt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf mechanische, elektrische, chemische, Brand- und physikalische Gefahren. Gesundheits- und sicherheitsbezogene Informationen sind in der Einrichtung deutlich auszuhängen oder an einem für die Arbeitnehmer erkennbaren und zugänglichen Ort anzubringen. Alle Beschäftigten werden vor Arbeitsbeginn und danach regelmäßig geschult. Die Arbeitnehmer werden ermutigt, Bedenken bezüglich Gesundheit und Sicherheit vorzubringen, ohne dass Vergeltungsmaßnahmen drohen.

C. F. UMWELT

Kingston ist sich bewusst, dass Umweltverantwortung ein wesentlicher Bestandteil bei der Herstellung von Weltklasseprodukten ist. Wir ermitteln die Auswirkungen auf die Umwelt und minimieren die nachteiligen Auswirkungen auf die Gemeinschaft, die Umwelt und die natürlichen Ressourcen im Rahmen ihrer Produktionsabläufe, während wir die Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit schützen.

Die Umweltstandards sind:

  1. Umweltschutzgenehmigungen und Berichterstattung

    Alle erforderlichen Umweltschutzgenehmigungen (z. B. Einleitungsüberwachung), Genehmigungen und Registrierungen sind einzuholen, aufzubewahren und auf dem neuesten Stand zu halten, und ihre Betriebs- und Berichterstattungsanforderungen sind zu befolgen.

  2. Verhütung von Umweltverschmutzung und Ressourcenschutz

    Emissionen und Einleitungen von Schadstoffen und die Erzeugung von Abfall sind an der Quelle oder durch Praktiken wie das Einführen von Geräten zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung, die Änderung von Produktions-, Wartungs- und Anlagenprozessen oder durch andere Mittel zu minimieren oder zu beseitigen. Die Nutzung natürlicher Ressourcen, einschließlich Wasser, fossiler Brennstoffe, Mineralien und Urwaldprodukten, ist nachhaltig zu gestalten oder durch Praktiken wie der Änderung von Produktions-, Wartungs- und Anlagenprozessen, Materialersatz, Wiederverwendung, Nachhaltigkeit, Recycling oder anderer Mittel zu senken.

  3. Gefährliche Substanzen

    Chemikalien, Abfälle und andere Materialien, die eine Gefahr für Menschen oder die Umwelt darstellen, sind zu identifizieren und zu verwalten, um ihre sichere Handhabung, ihren sicheren Transport, ihre sichere Lagerung, Wiederverwertung oder Wiederverwendung und Entsorgung zu gewährleisten. Die Daten über gefährliche Abfälle sind zu verfolgen und zu dokumentieren.

  4. Feststoffabfall

    Kingston implementiert einen systematischen Ansatz, um Feststoffabfälle (ungefährlich) zu identifizieren, zu verwalten, zu reduzieren und verantwortungsbewusst zu entsorgen oder zu recyceln. Die Abfalldaten sind zu verfolgen und zu dokumentieren.

  5. Luftemissionen

    Luftemissionen flüchtiger organischer Chemikalien, Aerosole, korrosiver Stoffe, Partikel, ozonabbauender Substanzen und Verbrennungsnebenprodukte, die durch den Betrieb entstehen, sind zu charakterisieren, routinemäßig zu überwachen, zu kontrollieren und bei Bedarf vor der Abgabe zu behandeln. Ozonabbauende Substanzen sind in Übereinstimmung mit dem Montrealer Protokoll und den geltenden Vorschriften wirksam zu handhaben. Kingston führt eine routinemäßige Überwachung der Leistung seiner Luftemissionskontrollsysteme durch.

  6. Einschränkungen für Materialien

    Kingston hält sich an alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Kundenanforderungen bezüglich des Verbots oder der Beschränkung bestimmter Substanzen in Produkten und bei der Herstellung, einschließlich der Kennzeichnung für Recycling und Entsorgung.

  7. Wassermanagement

    Kingston führt ein Wassermanagementprogramm ein, das Wasserquellen, Wassernutzung und -einleitung dokumentiert, charakterisiert und überwacht. Kingston sucht nach Möglichkeiten, Wasser zu sparen, und die Kontaminationskanäle zu kontrollieren. Das gesamte Abwasser ist vor der Einleitung oder Entsorgung zu kategorisieren, zu überwachen, zu kontrollieren und wie erforderlich zu behandeln. Kingston führt eine routinemäßige Überwachung der Leistung seiner Abwasserbehandlungs- und Rückhaltesysteme durch, um deren optimale Leistung und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

  8. Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen

    Kingston legt ein unternehmensweites Ziel zur Reduzierung von Treibhausgasen fest und gibt diese Daten bekannt. Der Energieverbrauch und alle Scope-1-, Scope-2- und signifikanten Scope-3-Treibhausgasemissionen sind zu verfolgen, zu dokumentieren und öffentlich bekanntzugeben. Wir suchen nach Methoden zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Minimierung unseres Energieverbrauchs und unserer Treibhausgasemissionen.

D. Ethik

Um der gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden und um auf dem Markt erfolgreich zu sein, halten Kingston und seine Vertreter die höchsten ethischen Standards ein:

  1. Geschäftliche Integrität

    Bei allen geschäftlichen Interaktionen müssen die höchsten Integritätsstandards eingehalten werden. Kingston hat eine Null-Toleranz-Politik, um jede Form von Bestechung, Korruption, Erpressung und Veruntreuung zu verhindern.

  2. Kein unzulässiger Vorteil

    Bestechungsgelder oder andere Mittel zur Erlangung eines unangemessenen oder unzulässigen Vorteils dürfen nicht zugesagt, angeboten, genehmigt, gewährt oder angenommen werden. Dieses Verbot erstreckt sich auf das Versprechen, Anbieten, Genehmigen, Überreichen oder Annehmen von Wertgegenständen, entweder direkt oder indirekt über eine dritte Partei, um Aufträge zu erhalten oder zu behalten, Aufträge direkt an eine Person zu vergeben oder auf andere Weise einen unzulässigen Vorteil zu erlangen. Es sind Überwachungs-, Meldungs- und Durchsetzungsverfahren einzuführen, um die Einhaltung der Antikorruptionsgesetze zu gewährleisten.

  3. Offenlegung von Informationen

    Alle geschäftlichen Transaktionen müssen transparent durchgeführt und in den Geschäftsbüchern und -unterlagen von Kingston genau wiedergegeben werden. Informationen über die Arbeit, Arbeitssicherheit, Umweltpraktiken, Geschäftsaktivitäten, Struktur, finanzielle Situation und Leistung von Kingston sind in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und der vorherrschenden Branchenpraxis offenzulegen. Die Fälschung von Aufzeichnungen oder die Falschdarstellung von Bedingungen oder Praktiken in der Lieferkette sind inakzeptabel.

  4. Geistiges Eigentum

    Die Rechte an geistigem Eigentum sind zu respektieren, der Transfer von Technologie und Know-how ist so zu gestalten, dass die Rechte an geistigem Eigentum geschützt werden, und Kunden- sowie Lieferanteninformationen sind zu schützen.

  5. Faire/r Geschäftspraktiken, Werbung und Wettbewerb

    Standards für faire/n Geschäftspraktiken, Werbung und Wettbewerb sind aufrechtzuerhalten.

  6. Schutz der Identität und Freiheit vor Vergeltungsmaßnahmen

    Programme, die die Vertraulichkeit, Anonymität und den Schutz von Lieferanten und Mitarbeitern, die Missstände melden, gewährleisten, sind aufrechtzuerhalten, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist. Die Lieferanten müssen über ein kommunikatives Verfahren verfügen, damit ihr Personal in der Lage ist, Bedenken vorzubringen, ohne Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen.

    Die Mitarbeiter von Kingston und von Kingstons Zulieferern können vertrauliche Berichte über potenzielle ethische Verstöße, Bedenken und Beschwerden zwischen Mitarbeitern von Zulieferern und Kingston wie folgt einreichen:

    Postanschrift 17600 Newhope Street, Fountain Valley, CA 92708
    E-Mail-Adresse [email protected]
  7. Verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien

    Kingston legt eine Richtlinie fest und führt eine Sorgfaltsprüfung bezüglich der Herkunft und der Lieferkette von Tantal, Zinn, Wolfram, Gold und Kobalt in den von ihnen hergestellten Produkten durch, um angemessen sicherzustellen, dass diese in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für verantwortungsvolle Lieferketten von Mineralien aus Konfliktgebieten und Hochrisikogebieten oder einem gleichwertigen und anerkannten Sorgfaltsprüfungsrahmen beschafft werden.

  8. Datenschutz

    Kingston ist verpflichtet, die angemessenen Erwartungen an den Schutz der Privatsphäre aller Personen zu erfüllen, mit denen sie Geschäfte tätigen, einschließlich Lieferanten, Kunden, Endkunden und Mitarbeitern. Kingston erfüllt die Gesetze zum Schutz der Privatsphäre und zur Informationssicherheit sowie die gesetzlichen Bestimmungen, wenn personenbezogene Daten erfasst, gespeichert, verarbeitet, übertragen und weitergegeben werden.

E. Managementsystem

Die Lieferanten müssen ein Managementsystem einführen oder einrichten, dessen Umfang mit dem Inhalt dieses Kodex in Zusammenhang steht. Das Managementsystem soll Folgendes sicherstellen: (a) Einhaltung der anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Kundenanforderungen in Bezug auf den Betrieb und die Produkte des Lieferanten; (b) Konformität mit diesem Kodex; und (c) Identifizierung und Minderung von Betriebsrisiken in Bezug auf diesen Kodex. Außerdem soll es eine kontinuierliche Verbesserung ermöglichen.

Das Managementsystem muss die folgenden Elemente enthalten:

  1. Verpflichtung des Unternehmens

    Es wurden Erklärungen zu Menschenrechten, Gesundheit und Sicherheit, Umwelt und Ethik verfasst, die Kingstons Verpflichtung zu Sorgfalt und ständiger Verbesserung bekräftigen und von der Geschäftsleitung bestätigt werden. Erklärungen zu Richtlinien werden veröffentlicht und den Arbeitnehmern in einer ihnen verständlichen Sprache über zugängliche Kanäle mitgeteilt.

  2. Rechenschaftspflicht und Verantwortung des Managements

    Kingston benennt eindeutig eine leitende Führungskraft und den/die Vertreter des Unternehmens, die für die Umsetzung der Managementsysteme und der damit verbundenen Programme verantwortlich sind. Die Unternehmensleitung überprüft regelmäßig den Status des Managementsystems.

  3. Rechtliche und Kundenanforderungen.

    Ein Prozess zur Identifizierung, Überwachung und zum Verständnis der anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Kundenanforderungen, einschließlich der Anforderungen dieses Kodex.

  4. Risikobewertung und Risikomanagement

    Ein Prozess zur Identifizierung der mit dem Geschäftsbetrieb von Kingston verbundenen Risiken in Bezug auf die Einhaltung von Gesetzen, Umwelt-, Arbeitssicherheitsvorschriften, Arbeitspraktiken und ethische Risiken, einschließlich des Risikos, von schwerwiegenden Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt, die mit Kingstons Geschäftsbetrieb verbunden sind. Bestimmung der relativen Bedeutung jedes einzelnen Risikos und Implementierung geeigneter verfahrenstechnischer und physischer Kontrollen, um die ermittelten Risiken zu kontrollieren und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

  5. Ziele der Verbesserung

    Schriftliche Leistungsziele, Zielvorgaben und Umsetzungspläne zur Verbesserung von Kingstons Leistung in den Bereichen Soziales, Umwelt, Gesundheit und Sicherheit, einschließlich einer regelmäßigen Bewertung unserer Leistung bei der Erreichung dieser Ziele.

  6. Schulung

    Programme zur Schulung von Managern und Mitarbeitern um die Richtlinien, Verfahren und Verbesserungsziele von Kingston umzusetzen und die geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen zu erfüllen.

  7. Kommunikation

    Ein Verfahren zur Vermittlung klarer und genauer Informationen über die Richtlinien, Praktiken, Erwartungen und Leistungen von Kingston an Arbeitnehmer, Lieferanten und Kunden.

  8. Engagement von Arbeitnehmern/Interessenvertretern und Zugang zu Rechtsmitteln

    Prozesse für eine ständige wechselseitige Kommunikation mit den Arbeitnehmern, ihren Vertretern und anderen Beteiligten, sofern dies relevant oder notwendig ist. Ziel dieses Prozesses ist es, ein Feedback zu den unter diesen Kodex fallenden betrieblichen Praktiken und Bedingungen zu erhalten und eine kontinuierliche Verbesserung zu fördern. Den Mitarbeitern muss ein sicheres Umfeld geboten werden, um Beschwerden und Feedback ohne Angst vor Repressalien oder Vergeltungsmaßnahmen vorbringen zu können.

  9. Audits und Beurteilungen

    Regelmäßige Selbstbewertungen, um die Konformität mit den gesetzlichen und behördlichen Anforderungen, dem Inhalt dieses Kodex und den vertraglichen Anforderungen der Kunden in Bezug auf die soziale und ökologische Verantwortung sicherzustellen.

  10. Prozess der Abhilfemaßnahmen

    Ein Prozess zur frühzeitigen Korrektur von Mängeln, die durch interne oder externe Bewertungen, Inspektionen, Untersuchungen und Überprüfungen festgestellt wurden.

  11. Dokumentation und Berichte

    Erstellung und Pflege von Dokumenten und Berichten, um die Einhaltung von Vorschriften und die Konformität mit den Anforderungen des Unternehmens sowie eine angemessene Vertraulichkeit zum Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten.

  12. Verantwortung des Lieferanten

    Ein Prozess zur Kommunikation der Anforderungen des Kodex an die Lieferanten und zur Überwachung der Einhaltung des Kodex durch die Lieferanten.